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Der spanische Markt  >  Anlagemöglichkeiten  >  Investieren in Spanien
 
 
 
Investieren in Spanien   Investitionsanreize   Ausländische Investitionen
 
 

 

Hat sich ein ausländischer Investor erst einmal zu einer Investition in Spanien entschieden, kann er unter mehreren Alternativen wählen:

 

- Die Gründung einer spanischen Gesellschaft (eine S.A. oder einer anderen der in Kapitel 3 beschriebenen Unternehmensformen) oder die Eröffnung einer Niederlassung.

Wie bereits erwähnt, können ausländischen Investoren in mehrere Arten von spanischen Handelsunternehmen investieren. Traditionell ist die spanische Aktiengesellschaft (S.A) die am häufigsten genutzte Gesellschaftsform, wenngleich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L) in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen hat.

 

In den folgenden Abschnitten dieses Kapitels wird erläutert, mit welchen rechtlichen Schritten und Kosten die Gründung einer spanischen Kapitalgesellschaft beziehungsweise die Eröffnung einer Niederlassung verbunden ist (die wichtigsten Schritte und Kosten beim Erwerb von Anteilen eines bestehenden spanischen Unternehmens werden in diesem Kapitel ebenfalls erläutert).

- Der Vereinigung mit anderen Unternehmern, die bereits in Spanien ansässig sind.

Für ausländische Investoren könnte ein Joint Venture mit einem spanischen Unternehmen die am ehesten geeignete Form einer Unternehmenspräsenz in Spanien darstellen, nachdem die Risiken geteilt und Ressourcen und Fachwissen vereint werden können.

 

Bei der Gründung eines Joint Ventures nach spanischem Recht stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, die in diesem Kapitel noch erläutert werden:

- Eine Wirtschaftliche Interessenvereinigung (Agrupación de Interés Económico, WIV) oder eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).

 

- Ein zeitweiliger Unternehmenszusammenschluss (Unión Temporal de Empresas oder UTE).

 

- Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss eines spanischen Gesellschaftsvertrags mit einem spanischen Unternehmen, der als Beteiligungsvertrag (stille Partnerschaft) oder contrato de cuenta en participación bekannt ist.

 

- Joint Ventures durch spanische S.A.s oder S.L.s.

 

Allerdings muss nicht jeder Investor, der in Spanien operieren und/oder dort seine Waren und Dienstleistungen vertreiben möchte, ein neues Unternehmen gründen oder eine Verbindung mit anderen Unternehmen eingehen. Die Eroberung des spanischen Markts und eine befriedigende Sättigung der Nachfrage sind auch durch verschiedene Vertriebsvereinbarungen möglich, bei denen keine physische Präsenz des Unternehmens in Spanien erforderlich ist. Zu den Alternativen zählen:

 

- Der Abschluss eines Vertriebsvertrags.

- Die Zusammenarbeit mit einem Handelsvertreter.

- Die Zusammenarbeit mit Kommissionären.

- Franchising.

 

Jede dieser Geschäftsformen bietet diverse Vorteile, die gegen die jeweiligen potenziellen Schwierigkeiten aufgewogen werden sollten, welche aus steuerlicher und rechtlicher Sicht zu prüfen sind.

 
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