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In diesem Kapitel werden die wichtigsten Alternativen aufgezeigt, wie sich ein ausländischer Investor in Spanien ansiedeln kann und welches die wichtigsten Schritte, Kosten und gesetzlichen Vorschriften sind.
Es werden verschiedene Möglichkeiten untersucht, wie man in Spanien geschäftlich tätig werden oder sich ansiedeln kann, von der Gründung eines Geschäfts auf eigene Rechnung - sei es über die Gründung einer Gesellschaft oder über die Eröffnung einer Niederlassung - bis zur Bildung eines Joint Venture mit einem oder mehreren bereits niedergelassenen Unternehmern. Zudem werden auch andere Formen untersucht, wie Investitionen ohne die Notwendigkeit der physischen Präsenz über Vertriebs-, Agentur-, Kommissions- oder Franchisingabkommen kanalisiert werden können.
In diesem Kapitel werden die Schritte aufgezeigt, die für folgende Investitionsvorhaben nötig sind:
- Gründung einer Aktiengesellschaft und Eröffnung einer Niederlassung in Spanien (Absatz 3 und 4)
- Erwerb von Aktien an einer bereits existierenden spanischen Gesellschaft (Absatz 6.1)
- Erwerb von Immobilien in Spanien (Absatz 6.2)
Das Kapitel enthält auch einen Absatz über die Streitschlichtung in Spanien auf gerichtlichem Weg oder über ein Schiedsverfahren, das als effektive Alternative für die Beilegung von Konflikten gilt.
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