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Das spanische Steuersystem kennt drei Arten von Steuern: „impuestos“ (allgemeine Steuern), „tasas“ (Gebühren und Abgaben) und „contribuciones especiales“ (Sondersteuern). Die „tasas“ und „contribuciones especiales“ werden von den Behörden im Gegenzug für öffentliche Dienste sowie für jede Art von Vorteilen aus öffentlichen Arbeiten oder Leistungen erhoben.
In Spanien werden die Steuern von folgenden Körperschaften erhoben:
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- Von der Zentralregierung
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- Von den Autonomen Regionen (regional)
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- Von den Kommunalbehörden
Aufgrund der vorgegebenen Kürze dieses Kapitels werden die von den Autonomen Regionen und Kommunalbehörden erhobenen Steuern nur kurz kommentiert, die von der Zentralregierung erhobenen Steuern, einschließlich der von den Kommunalbehörden verwalteten und eingezogenen Steuern, jedoch ausführlicher beschrieben.
Die im Baskenland und Navarra geltende steuerliche Sonderregelung kann bestimmte Aspekte beeinflussen, die in diesem Kapitel erläutert werden.
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